Wie es immer so schön heißt: Des einen Freud, ist des anderen Leid. In Zürich dürfen sich demnächst die Freunde von Glücksspielautomaten, den sogenannten „Einarmigen Banditen“ freuen, denn der Zürcher Kantonsrat hat beschlossen, dass zukünftig Geschicklichkeits-Spielautomaten wieder in Beizen aufgestellt und betrieben werden dürfen. Auf Hochdeutsch übersetzt, es sind also wieder Einarmige Banditen in Restaurants und Gaststätten erlaubt. Neben den Spielerinnen und Spielern, dürfte das auch die Betreiber der Beizen freuen, weil sie sich mehr Gäste davon versprechen. Und letztendlich wird es auch die Kasse des Zürcher Kantons freuen, dass mehr Steuergelder fließen werden. Nicht erfreut über diesen Beschluss waren einige Parteien und die Gegner des Glücksspiels generell.

Ein weiterer Schritt zur Öffnung

Schweiz CasinoSeit 1990 mussten die Freunde der Spielautomaten darauf verzichten, ihre Leidenschaft in Restaurants oder Gaststätten ausleben zu können. Seit diesem Zeitpunkt waren die Geräte nämlich verboten. Dies sei aber nicht mehr zeitgemäß, befand eine Mehrheit im Zürcher Kantonsrat und zudem würde keine Gefahr von den Automaten ausgehen, da die Einsätze sehr gering seien und die Gewinne somit ebenfalls. Darüber hinaus stellen sie keine Ursache für eine eventuelle Spielsucht dar, war deren Meinung. Das sehen aber nicht alle gleich. So versuchten die Politiker verschiedener Parteien wie die Grünen, die EVP (Eidgenössische Volkspartei) oder die EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) den Beschluss zu verhindern und der EVP-Kantonsrat Beat Monhart fragte sogar: „Wollen Sie wirklich die Geldspiel-Industrie auf unsere 16-Jährigen loslassen?“ Damit hat übrigens der Kanton Aargau überhaupt keine Probleme, denn dort sind die „Einarmigen Banditen“ schon seit langem zugelassen. Der EDU-Kantonsrat Hans Egli (Steinmaur) wehrte sich vehement gegen den Beschluss. „Wenn wir etwas dazu beitragen, dass die Spielsucht zunimmt, machen wir etwas falsch“, so seine Ansicht. Damit dieses Argument bzw. diese Bedenken abgemildert werden, beschloss man geleichzeitig, dass eine zehnprozentige Abgabe der jährlichen Bruttospielerträge in einen Topf für die Spielsuchtprävention fließen soll. Pragmatisch sah es auch die AU (Alternative Liste), die zu bedenken gab, dass, wenn man die Spielautomaten in den Beizen verbieten würde, man sie auch im Internet verbieten müsste, und dies sei letztendlich nicht realistisch. So stimmten auch sie für den neuen Beschluss, der Anfang 2024 in Kraft treten soll.

Die Schweiz und ihre Glücksspiele

Glücksspiel war und ist in der Schweiz, wie auch in vielen anderen europäischen Ländern, immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Erst vor kurzem, um genau zu sein: Anfang 2019, war ein neues Geldspielgesetz in Kraft getreten, das viele Veränderungen für die Eidgenössischen Spielerinnen und Spieler brachten. So wurden Online Glücksspiele erlaubt, aber nur, wenn sie von einem Schweizer Anbieter stammen, d.h. solche, die von einem stationären Schweizer Casino angeboten werden. Dazu benötigen diesen eine spezielle Lizenz. Dies hatte in der Vergangenheit aber auch oft zur Folge, dass sich ausländische Anbieter in Schweizer Spielbanken „einkauften“, um damit ihre Angebote platzieren zu können.

Online Sportwetten sind bei unserem Nachbarn legal. Man muss 18 Jahre alt sein und bei einem Anbieter registriert sein. Die Gewinne aus den Sportwetten werden dabei übrigens als ganz normales Einkommen versteuert, was dazu führt, dass die Abgaben von Kanton zu Kanton variieren können. Die Nutzung von nicht lizenzierten Anbietern ist zwar nicht strafbar, aber nicht zu empfehlen, da es überhaupt keinen rechtlichen Schutz gibt.

Pokerturniere sind seit dem neuen Gesetz wieder erlaubt, dies bedeutet eine Aufhebung des Verbotes aus dem Jahr 2010. Es sind aber nur kleinere Turniere mit kantonaler Bewilligung erlaubt. Das Startgeld pro Spieler darf maximal 200,- Schweizer Franken betragen und die Summe aller Startgelder darf 20.000,- Schweizer Franken nicht übersteigen.

Kleinlotterien sind weiterhin legal. Die großen staatlichen Lotterien sowieso. Da hat sich auch mit dem neuen Gesetz nichts verändert. Kleinlotterien dürfen weder interkantonal durchgeführt werden noch darf die Summe aller Einsätze 50.000,- Schweizer Franken überschreiten. Einsätze und Gewinnmöglichkeiten sind begrenzt und reglementiert. Zur Kategorie der Kleinlotterien gehören übrigens auch Tombolas, wie z,B. Vereinstombolas.

Die Schweiz ist also nicht ganz im Reinen mit sich, was das Glücksspiel betrifft. Auf der einen Seite ja, auf der anderen Seite dann aber doch nicht. Aber mit dieser Haltung ist man im europäischen Vergleich ja nicht allein. Man wird es nie allen Recht machen können und so versucht man Kompromisse einzugehen - mal geglückt, mal weniger geglückt. Das ist ja auch irgendwie eine Art von Glücksspiel.