Die Schweiz und ihre Geldspielautomaten scheinen eine Neverending Story zu sein. Bereits in den 1990er Jahres sorgte das Thema für jede Menge Zündstoff und politische Diskussionen. Nun – fast dreißig Jahre später – stellt sich die Frage, ob ein Verbot immer noch angebracht ist. Die Antwort darauf ist allerdings komplizierter, als es den Anschein hat, denn die Situation ist ausgesprochen verstrickt. Insgesamt dreimal waren die Geldspielautomaten Schweiz nun schon Thema einer Abstimmung. Im Zürcher Kanton sind sie bereits seit 1995 untersagt und werden im kommenden erneut für brisante Diskussionen sorgen. Im vergangenen Herbst lehnte der Kantonsrat ab, „... das kantonale Gesetz zu Geldspielen mit einem Verbot von ‚Geschicklichkeitsspielen‘ zu erweitern“. Aus Furcht vor sozialen Problemen und Abhängigkeit ergriffen daraufhin Grüne und EVP das Behördenreferendum.

Kaum negative Rückmeldungen

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Dies stößt nicht nur auf Zuspruch. Guido Richenberger, der Präsident vom Branchenverband Swissplay, ist etwas ungehalten über die Diskussionen innerhalb des Parlaments und hinsichtlich der medialen Berichterstattung. Er sagt: „Die Leute erhalten das Gefühl, es würden wieder die gleichen Apparate aufgestellt, die sie in den Neunziger-Jahren verboten haben. Aber das ist nicht wahr.“ Aufgrund des neuen Schweizer Spielbanken-Gesetzes wurden die Glücksspielautomaten nach einer gewissen Übergangsfrist im Jahre 2005 in den herkömmlichen Gastronomiebetrieben landesweit untersagt. In den Casinos, die seit 2003 bei den Eidgenossen betrieben werden dürfen, konnten diese Spielautomaten jedoch aufgestellt werden. Wenig Beachtung fand hingegen das Verbot, welches im Kanton Zürich schon zehn Jahre zuvor galt. Die korrekte Bezeichnung dieser Maschinen ist eigentlich Geschicklichkeits-Geldspielautomat. Die stellen ein schweizerisches Unikat dar. Entwickelt wurden sie für Bars und Restaurants. Anders, als bei den herkömmlichen Spielautomaten, bei denen Glück oder Pech vom Zufall gesteuert werden, müssen die Spieler hier zunächst ihr Geschick unter Beweis stellen, bevor sie die Chance auf einen Gewinn erhalten. Dies fördert nicht gerade die Attraktivität der Slots. Und da die Spiele immer länger, als nur wenige Sekunden dauern, ist es auch nicht mehr so einfach, an unterschiedlichen Automaten gleichzeitig zu zocken. Dadurch sinkt der „...  aufgewendete Geldeinsatz pro Zeiteinsatz“ stark. Kritiker sind allerdings nicht der Meinung, dass diese Tatsache das Suchtrisiko minimieren könnte. Einige, wie beispielsweise EVO-Politiker Beat Monhart, sind sogar der Ansicht, dass „... die Gefahr eines Einstiegs in eine Sucht umso größer sei, wenn die Droge einfacher verfügbar“ wäre. Der Psychiater Mario Gmür macht sich bereits seit dreißig Jahren gegen die Automaten stark und tritt nun wieder aufs Parkett. Er warnt davor, dass man mit Tausenden von Spielsüchtigen rechnen müsse, sofern die Geschicklichkeits-Geldspielautomaten wieder eingeführt werden. Manuel Richard, seines Zeichens nach Comlot-Direktor (Internkantonale Lotterie und Wettkommission), teilt diese Meinung nicht. Er sagt: „Geschicklichkeits-Automaten sind bei weitem nicht so suchtgefährdend wie die früheren Geräte.” Landesweit liegt die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Automaten bei seiner Behörde. In seinen Augen gäbe es „… kaum negative Rückmeldungen – das gilt auch für die Suchtberatungsstellen”.

Übergangsfrist beendet

Die Automaten sind in 13 anderen Kantonen bereits seit fünfzehn Jahren erlaubt, unter anderem auch im Aargau. Der Boss der Industrie- und Gewerbeaufsicht des kantonalen Departments für Inneres und Volkswirtschaft, Thomas Hartmann, denkt, dass niemand durch diese Spiele zu einer Abhängigkeit verleitet wird und fügt hinzu: „Das größere Problem sind illegale Geräte, die oft in Hinterzimmern von Lokalen aufgestellt sind.” Roger Fasnacht, Direktor von Swisslos, macht darauf aufmerksam, dass sich seit den 1990er Jahren das Umfeld komplett verändert hat. Zu dieser Zeit gab es noch keine Casinos in der Schweiz und auch Online Casinos waren verboten. Differenzler-Jass ist ein Online-Geschicklichkeitsspiel, dass die Swisslos selbst im Programm hat, und das nun ebenfalls von dem Verbot betroffen sein könnte. Auch wenn der Umsatz damit gering ist, plant Fasnacht zusätzliche Geschicklichkeitsspiele im Internet anzubieten. Der Leiter der Prävention am Zentrum für Spielsucht (Radix), Christian Ingold, lobt die Zusammenarbeit mit den Betreibern der Geschicklichkeits-Geldspielautomaten. Er betont, dass es gerade hinsichtlich Prävention außerordentlich wichtig sei, ein legales Angebot zu erlauben, das auch attraktiv sei, damit der Spieltrieb befriedigt werden kann. Er fürchtet, dass ein Verbot gefährdete Spieler zu illegalen Angeboten abdrängt. Ein sozialverträgliches Angebot will auch Comlot für den Gastrobereich. Sollte es dennoch zu einem Nein für das Gesetz kommen, bleibt nicht automatisch das Gesetz aus den 1990er Jahren gültig. Denn, wenn man es mal ganz genau nimmt, existiert dieses schon seit gut zwei Jahren nicht mehr. 2018 nahm das Stimmvolk auf nationaler Ebene das Bundesgesetz über Geldspiele an. Das heißt: Auch um Geld sind diese Geschicklichkeitsspiele erlaubt. Dafür wurde in der gesamten Schweiz gestimmt. Diese Bundesgesetz trat Anfang 2019 in Kraft. Es enthielt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In diesem Zeitrahmen war es den Kantonen möglich, einzelne Glücksspiel-Kategorien zu untersagen. Der Zürcher Kantonsrat lehnte dies in Bezug auf die Geschicklichkeitsspiele im letzten Herbst entschieden ab. Mittlerweile gilt das Schweizer Recht, da die Übergangsfrist verstrichen ist. Das Referendum verhindert nun das Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes. „Wir gehen davon aus, dass Bundesrecht kantonales Recht bricht und ab Neujahr solche Automaten im Kanton Zürich aufgestellt werden können“, sagt Martin Tobler, Anwalt des Anbieters Golden Games. Comlot-Chef Manuel Richard rät den Betreibern hingegen zur Vorsicht.