Dass Bordelle und Spielhallen den Stadtvätern von Ludwigsburg ein Dorn im Auge sind, ist schon lange bekannt. Nun rücken auch noch die Buchmacher in den Fokus der Behörden, deren Geschäfte noch immer in einer Art rechtlicher Grauzone stattfinden. Jetzt hat sich der Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung ein neues Ziel gesetzt: sie wollen sowohl in der Innenstadt, als auch in den Gewerbegebieten einer zukünftigen Ansiedlung von Wettbüros den sprichwörtlichen Riegel vorschieben. Neu ist das nicht, denn schon in der Vergangenheit hat die Stadt Ludwigsburg Bebauungspläne verabschiedet, die es sogenannten „Vergnügungseinrichtungen“ unmöglich machen, sich in verschiedenen Stadtgebieten niederzulassen. Es ist schwierig, unerwünschte Entwicklungen sprachlich klar zu formulieren, die sich dann „... über Verbote auch verrechtlichen lassen“. Wir haben versucht der Frage nachzugehen, was denn nun alles unter den Begriff „Vergnügungseinrichtung“ fällt. Das Ergebnis lesen Sie hier.

Rechtliche Gleichstellung soll Klarheit bringen

Sportwetten Online CasinoVergnügen ist – wie wir ja alle wissen – etwas ausgesprochen Persönliches. Jeder einzelne versteht etwas anderes darunter. Die einen suchen ihr Vergnügen beispielsweise in Spielhallen, während andere mehr Spaß daran haben, in einem seriösen Online Casino zu zocken. Um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen hat sich die Stadt Ludwigsburg zu diesem Punkt etwas überlegt. Sie hat das „Vergnügen“ einfach „genau geregelt und niedergeschrieben“, damit sie über eine rechtliche Handhabe verfügt. Swinger Clubs, Bordelle, Spielhallen, Nachtlokale und genau genommen auch Wettbüros fallen unter den Begriff Vergnügungseinrichtung. Klassische Wettbüros verfügen über eine „gewisse Aufenthaltsqualität“, da sie WLAN, Displays, Tische und Stühle bereit halten, damit Kunden Sportereignisse anschauen können. Parallel haben sich mittlerweile auch sogenannte Vermittlungsstellen für Wetten etabliert, denen es nicht gestattet ist, dass sie ihren Kunden einen Anlass bieten, sich dort länger auszuhalten. Man soll dort lediglich seinen Tippschein ausfüllen und dann wieder gehen. Stadtplaner Martin Kurt stellte jedoch fest, dass die Realität häufig ganz anders aussieht. Gerade im Innenstadtbereich hätten diese Vermittler oft Nebenräume mit Bildschirmen, auf denen Spiele live mitverfolgt werden können, oder andere Highlights, mit denen sie ihre Kunden im Ladenlokal halten. Damit agieren sie in einer rechtlichen Grauzone, stellt er fest. „Kontrollen sind ebenfalls schwierig,“ sagt Kurt. Daher hat die Stadt beschlossen auch die Vermittler von Wetten in ihren bunten Vergnügungskatalog mit aufzunehmen, damit es eine rechtliche Gleichstellung mit den Wettbüros gibt. Dieser Vorstoß wurde vom Stadtrat einstimmig unterstützt. „Damit haben wir rechtliche Klarheit“, so Martin Kurt eeiter. Damit dürfte eine Ansiedlung in der Innenstadt für zusätzliche Wettbüros und Vermittlungsstellen unmöglich sein.

Angst vorm Trading-Down-Effekt

Sechs Wettbüros gibt es laut Stadtverwaltung derzeit in der Innenstadt, daher will die Stadt auch nicht über eine Ausbreitung sprechen, schon gar nicht über ein wachsendes Problem, sagt eine Sprecherin. Es herrscht in Ludwigsburg Einigkeit darüber, „... welche negativen Effekte die Wettbüros mit sich bringen“. Damit ist der sogenannte „Trading Down Effekt“ gemeint. Das bedeutet, dass die Mietpreise fallen und sich zusätzliche „zwielichtige“ Dienstleistungen und Angebote dort ansiedeln. Darüber hinaus ist von einem problematischen Publikum die Rede, die durch viele dieser Etablissements angezogen würden und somit das ganze städtische Umfeld oftmals einen Imageschaden erleidet. In der Vorlage der Stadtverwaltung heißt es ziemlich dramatisch, dass „kulturelle, soziale und religiöse Konflikte sowie Abschottung und mangelnde Integration“ zu einem großen Problem werden können.

Sonderregelung für Discos und Tanzlokale

Vor derartigen Entwicklungen will man nun auch das weststädtische Gewerbegebiet so gut es geht schützen. In der Schwieberdinger Straße hatte man schon in der Vergangenheit mehrfach versucht, Bordelle zu etablieren, und seit gut eineinhalb Jahren liegt der Stadt für eine Fläche bei der Hausnummer 104 ein Antrag für ein großes Wettbüro vor. Die Verwaltung und auch Stadtplaner Martin Kurt sind strikt dagegen. Für sie kommt so ein Projekt erst gar nicht in Frage. Schließlich bemüht sich die Stadt schon seit Jahren um eine Aufwertung dieses Gewerbegebiets. Allerdings wird in der direkten Umgebung des beantragten Wettbüros eine Abwärtsspirale sichtbar, die sich laut Verwaltung an einem Angebot qualitativ geringwertiger Dienstleistungen und sanierungsbedürftiger Gebäude festmachen lässt. Aus diesem Grund wird jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt, der es in der Schwieberdinger Straße sowie dem Gewerbegebiet unmöglich macht, sogenannte Vergnügungseinrichtungen anzusiedeln. Dabei haben Kurt und die Verwaltung die Stadträte auf ihrer Seite. „Die Schwieberdinger Straße ist Ludwigsburgs Visitenkarte auf dem Weg in die Innenstadt“, sagt Grünen-Politiker Ulrich Bauer. Daher sei eine „... hochwertige Weiterentwicklung entlang der Straße“ ausgesprochen wichtig. Armin Klotz (CDU) ist da ganz anderer Ansicht. In seinen Augen sind die „Vergnügungseinrichtungen“ ein ausgesprochen heikles Thema. Er ist dafür, lieber steuernd einzugreifen, anstatt sie grundsätzlich in einer Stadt von der Größe Ludwigsburgs zu verbieten. Zustimmung gab es für ihn von den anderen Fraktionen.

Nicht betroffen von dem Verbot sind hingegen Lotto-Annahmestellen. Für Tanzlokale und Diskotheken gibt es Sonderregelungen, sofern sie Mindestabstände gewährleisten können. Diese betragen zu angrenzenden Wohngebieten mindestens 300 Meter und zur nächsten Vergnügungseinrichtung mindestens 500 Meter. Selbst nach dem Ende der Rockfabrik könnte dadurch wieder eine Disco in der Weststadt eröffnen.